
Explosionsschutz für Industrie und Gewerbe
Wir unterstützen Unternehmen bei der Beurteilung von Explosionsgefährdungen, der Erstellung von Explosionsschutzdokumenten sowie bei Prüfungen im Explosionsschutz. Als externer Dienstleister aus dem Schwarzwald betreuen wir Unternehmen insbesondere in Baden-Württemberg und den angrenzenden Regionen – praxisnah, unabhängig und mit Fokus auf industrielle Anlagen und Arbeitsbereiche.
I. Betriebsbegehungen und Beurteilung von Explosionsgefährdungen
Wir begehen und bewerten Ihre Anlage zur Ermittlung der Erforderlichkeit von Explosionsschutzmaßnahmen entsprechend Technischer Regel für Gefahrstoffe TRGS 720
Unsere Kompetenzen liegen insbesondere bei Industrieanlagen wie Pulverbeschichtungsanlagen, Nasslackieranlagen, Nasslacklagern, Mischanlagen, Gefahrstofflagern, Gaslagern, Lebensmittelanlagen, Gießharzanlagen, Wärmepumpenanlagen usw.
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Gemeinsame Besichtigung der Anlage
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Ermittlung der eingesetzten Stoffe und Mengen
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Überprüfung der physikalischen und chemischen Eigenschaften
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Erstellung der Gefährdungsbeurteilung
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Bewertung und Besprechung der Maßnahmen und Möglichkeiten
II. Explosionsschutzdokument
Das Explosionsschutzdokument beschreibt umfassend alle relevanten Informationen und Maßnahmen, die erforderlich sind, um Explosionsgefahren in einem Betrieb zu erkennen, zu bewerten und wirksam zu beherrschen. Die Anforderungen an das Explosionsschutzdokument ergeben sich aus § 6 Abs. 9 GefStoffV.
Wir erstellen für Sie das Explosionsschutzdokument nach GefStoffV
Insbesondere folgende Inhalte werden beschrieben:
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Angabe des Betriebes und des Arbeitsbereichs
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Verantwortliche Person für den Betrieb und den Arbeitsbereich
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Beschreibung der baulichen und geografischen Gegebenheiten
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Verfahrensbeschreibung
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Stoffdaten / physikalische und chemische Eigenschaften
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Beurteilung des Auftretens gefährlicher explosionsfähiger Gemische
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Explosionsschutzmaßnahmen (Explosionsschutzkonzept)
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Vermeidung der Bildung gefährlicher explosionsfähiger Gemische
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Einteilung von explosionsgefährdeten Bereichen in Zonen
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Vermeidung wirksamer Zündquellen
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Beschränkung der Auswirkungen einer Explosion auf ein unbedenkliches Ausmaß
Gegenüberstellung der Anforderungen der Gefahrstoffverordnung an das Explosionsschutzdokument und der Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung an die Prüfung

III. Explosionsschutzprüfungen
Wir führen die technische Überprüfung explosionsgefährdeter Bereiche und Anlagen entsprechend BetrSichV durch.
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Explosionsschutzprüfung von Pulverbeschichtungsanlagen
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Explosionsschutzprüfung von Nasslackieranlagen
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Explosionsschutzprüfung von Mischanlagen
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Explosionsschutzprüfung von Gefahrstofflagern / Gaslagern
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Explosionsschutzprüfung von Lebensmittelanlagen
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Explosionsschutzprüfung von Industrieanlagen
Prüfungen entsprechend Betriebssicherheitsverordnung Anhang II Abschnitt 3:
1. Prüfung vor Inbetriebnahme, nach prüfpflichtigen Änderungen und nach Instandsetzung
Prüfgegenstand: Explosionsschutzdokument - Explosionsschutzkonzept – Zoneneinteilung
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Vollständigkeit und Plausibilität der für die Prüfung benötigten technischen Unterlagen
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Ist die Anlage entsprechend der BetrSichV errichtet und in einem sicheren Zustand
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Sind technische und organisatorische Maßnahmen geeignet und funktionsfähig
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Wurden die Prüfungen an Lüftungsanlagen, Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen durchgeführt und die dabei festgestellten Mängel behoben
2. Wiederkehrende Prüfungen
JÄHRLICHE PRÜFUNG (Überprüfung von Anlagenteilen des primären Explosionsschutzes)
Überprüfung von Lüftungsanlagen unter berücksichtigung von Wechselwirkungen
DREIJÄHRINGE PRÜFUNG (technische Prüfung der gesamten Anlage)
Überprüfunng von Geräten, Schutzsystemen, Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen mit ihren Verbindungseinrichtungen unter Berücksichtigung von Wechselwirkungen mit anderen Anlagenteilen
SECHSJÄHRIGE PRÜFUNG (organisatorische Prüfung des Explosionsschutzdokumentes)
Verantwortlichkeiten, Gefährdungsbeurteilung, technische Unterlagen, Explosionsschutzkonzept, Zonenpläne, Prüfprotokolle, Fremdfirmenmanagement



